Beratungskostenzuschüsse
Die Zuschussrichtlinien ändern sich. Es muss von Projekt zu Projekt und für den relevanten Bartungsfall eine angepasste Zuschussprüfung erfolgen.
Bund und Länder bezuschussen qualifizierte Beratungsleistungen.
bis zu 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (netto), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Je Antragsteller/-in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine
und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro: nähere Informationen.
Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 800 EUR (netto):
- bei Gründercoaching innerhalb 5 Jahren nach Gründung: Zuschuss bis zu 75 Prozent auf Beratungskosten von bis zu 6.000 € (netto),
- Gründercoaching für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten bis zu 90% Zuschuss auf Beratungskosten von bis zu 4.000 € (netto),
- Turn Around Beratung: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten liegt bei 8.000 Euro, prozentualer Zuschussbis zu 75 %
Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 EUR (netto), Zuschuss bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent. Pro Jahr sind 20 Tagewerke förderfähig.