Winkler - Partner Consult Unternehmensberater

BUNDESFÖRDERUNG     

Das BAFA fördert die Beratung von Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt sind. Sie können die Hilfe von Unternehmensberaterinnen und -beratern in Anspruch nehmen, um Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Unternehmensführung ergeben, gemeinsam anzugehen. 

Beratungsthemen: Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • technischen
  • finanziellen
  • personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen, wie beispielsweise zu
  • Qualitätsmanagement
  • Kooperationen
  • Mitarbeiterbeteiligung

Es werden auch Beratungen für Unternehmen bezuschusst, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung, Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung.

Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt werden. Demzufolge muss die Beratung im Rahmen des Beratungsauftrages eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens (Ermittlung der Schwachstellen) sowie darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis beinhalten. Dies kann auch begleitende Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater umfassen. Die konzeptionelle Beratungsleistung ist in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Der Bericht ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller unmittelbar nach der Beratung auszuhändigen.

Die „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer).

Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 %, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Je Antragsteller/-in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag
von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro.

Einen Antrag stellen Sie:

https://www.beratungsfoerderung.net/antrag/beratung/

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