Winkler - Partner Consult Unternehmensberater

„Krisenbewältigung und Neustart" – Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument"

Folgende Leistungen werden gewünscht:

für insolvente Unternehmen und Insolvenzverwalter:

  • Erstellung von Insolvenzplänen als

    • Sanierungsplan,
    • Übertragungsplan,
    • Liquidationsplan,
    • sonstiger Plan, etwa mit dem Ziel einer privatautonom herbeigeführten Restschuldbefreiung.

für Insolvenzgerichte:

  • Prüfung von Zwischen- und Schlussrechnungen in Insolvenzverfahren
  • Prüfung von Insolvenzplänen

Ziel der Beratung ist überwiegend die Prüfung eines Unternehmens auf Konsolidierungs- und Sanierungsfähigkeit sowie die organisatorische und finanzielle Unterstützung bei der Erstellung von Insolvenzplänen.

Seit  Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 wurde das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument in Deutschland eingeführt. Es besteht die Möglichkeit, insolvente oder von Insolvenz bedrohte, aber sanierungsfähige Unternehmen zu unterstützen.

Es wurde deutlich, dass vordergründig die übertragende Fortführung (durch Übertragung auf einen anderen Rechtsträger) als Instrument genutzt wird. Dazu stehen vielfältige Fördermöglichkeiten zur Verfügung (Nachfolgeberatung).

Um die Sanierung fortführungsfähiger insolventer Betriebe erreichen und somit Arbeitsplätze, Investitionen und Know-how im Freistaat Sachsen erhalten zu können, konzentrieren sich die Kooperationspartner im Rahmen des Projektes „Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument“ auf nachstehende Ziele:

  1. die Verbesserung der Informationslage bei Unternehmern und Arbeitnehmern zum Thema Insolvenz und Insolvenzplanverfahren
  2. die Durchführung eines Vorabchecks zur Prüfung der Konsolidierungs- und Sanierungsfähigkeit
  3. die finanzielle und organisatorische Unterstützung der Erstellung von Insolvenzplänen
  4. die Finanzierung von Unternehmen während der Insolvenzphase und der Plandurchführung sowie die finanzielle Förderung und inhaltliche Begleitung des Neustarts

Um herauszufinden, ob das Insolvenzplanverfahren für das Unternehmen eventuell das geeignete Sanierungsinstrument ist, sind folgende Fragen mit ja zu beantworten:

  • Soll das Unternehmen im Kern erhalten werden?
  • Signalisieren Kunden, Lieferanten, Gläubiger Absichten zur Fortführung der Zusammenarbeit?
  • Besteht Bereitschaft zur vollständigen Transparenz?
  • Müssen Rechte/ Genehmigungen erhalten bleiben?
  • Ist die „Schonung“ von Geschäftsführern/ Gesellschaftern wichtig?

Ist das Ergebnis des Vorabcheck positiv, können durch die SAB Zuschüsse zur Erstellung des Insolvenzplanes gewährt werden.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Überwindung einer Krisensituation

Die Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens hat der Antragsteller in geeigneter Weise zu belegen. Zur Finanzierung des Vorabchecks (Feststellung der Sanierungsfähigkeit) setzen Sie sich mit unserem Hause in Verbindung.

Zur Sicherung der Liquidität während des Verfahrens können dem Insolvenzverwalter Massedarlehen zur Verfügung gestellt werden.

Die Neustartfinanzierung kann im Rahmen des Fonds der SAB „Krisenbewältigung und Neustart“ erfolgen.

Was wird gefördert?
Die anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes sowie nach Bestätigung des Insolvenzplans die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen, sowie Auftragsfinanzierungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe

Gewährt werden:

  • die Zuwendungen zur Finanzierung von Betriebsmitteln,
  • Ersatzinvestitionen und
  • Neuinvestitionen, die der Existenzfestigung des Unternehmens und
  • der Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit

dienen.

Das Förderprogramm (Antrag hier) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes haben.

Dabei stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

  1. anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes,
  2. nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen, sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.

Die Kostenübernahme zu 1. wird in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von maximal 50 Prozent der Planerstellungkosten maximal EUR 10.000 gewährt.

Die Darlehen zu 2. werden folgendermaßen gestaltet:

KonditionenDetails
Darlehenshöhe
  • in der Regel mindestens EUR 20.000 bis maximal EUR 1 Million, jedoch maximal 80 Prozent des Gesamtbedarfes
Laufzeiten, Zinssatz
  • maximal 48 Monate mit monatlicher Tilgung (ggf. bis ein tilgungsfreies Jahr) und marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
Sicherheiten
  • persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter, ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
Auszahlung100 Prozent
Rechtsanspruchnein

Hinweis:

Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorl. und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen.

Vorträge auf der Fachtagung "Krisenbewältigung und Neustart", an der unser Haus als Berater auf Einladung der IHK Südwestsachsen teilgenommen hat:

"Das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument - Grenzen und Möglichkeiten im Überblick" [PDF, 177  KB]

Nach der Genehmigung durch die EU hatte die SAB gemeinsam mit dem SMWA, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern sowie der RKW Sachsen GmbH weiter am 28.09.2007 zu einer Fachtagung zum Thema: "Insolvenzplanverfahren bisherige Erfolge, aktuelle Herausforderungen" eingeladen.

  • Christiane Siegel, G.I.B. NRW / Peter Kranzusch, IfM Bonn :

"Die Bedeutung von Insolvenzplanverfahren für die Insolvenzkultur in Deutschland – Erfahrungen aus Forschung und Praxis"


  • Frau RAìn Bettina Schmudde, White & Case Insolvenz GbR:

"Der Umgang mit dem Insolvenzplanverfahren aus Verwaltersicht"


  • Herr Kay Gräbert; Direktor Sächsische Aufbaubank - Förderbank -:

"Bisherige Erfahrungen mit dem Förderprogramm „Krisenbewältigung und Neustart“ nach erfolgter Genehmigung durch die Europäische Kommission und aktuelle Problemstellungen"


  • Herr Prof. Dr. Rolf Rattunde; Insolvenzverwalter Kanzlei Leonhardt, Westerhelle & Partner, Berlin:

"Zertifizierung und Auswahl von Insolvenzverwaltern – ein Überblick zu (Zwischen-) Ergebnissen der agierenden Arbeitskreise"