Winkler - Partner Consult Unternehmensberater

Einsatz für Beratungsprodukt durch KfW

Frank Gerhard Winkler ist in der KfW- Beraterbörse zugelassen und mit der Beraternummer 6066 gelistet

und wir beraten in folgenden Programmen:

  • KfW-Gründercoaching,

  • Turn around Beratung der KfW Mittelstandsbank

  • Runde Tische der KfW Mittelstandsbank.

Die Aufgabenstellung im Rahmen einer Turn Around Beratung kann sehr unterschiedlich formuliert sein. Hierzu kann z. B.

  • das Erstellen von Sanierungs- bzw. Fortführungskonzepten als Grundlage für weitere Gläubigerverhandlungen,
  • das Erarbeiten von detaillierten Planungsrechnungen einschließlich der Durchführung von Soll/Ist-Vergleichen,
  • die Einführung von Controllinginstrumenten und/oder die Neuordnung der Finanzierung einschließlich Verhandlungen mit der Hausbank und anderen Gläubigern

zählen. Es ist ein Bericht zu erstellen.

Kern des Berichtes ist, dass er sich auf die individuelle und konkrete Situation sowie die Erfordernisse Ihres Unternehmens bezieht.

Die Hinweise, Vorschläge und Empfehlungen werden unsererseits konkret formuliert und müssen in die betriebliche Praxis umsetzbar sein.

Sie sind auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten Ihres Unternehmens ausgerichtet und sollten von Ihnen auch eigenständig umgesetzt werden können.

Zudem soll der Bericht Ihnen auch nach Abschluss der Beratung als Entscheidungshilfe und Leitfaden für die Sicherung Ihres Unternehmens dienen.

Ist die Turn Around Beratung beispielsweise auf die Erstellung eines umfassenden Sanierungs- und Fortführungskonzeptes ausgerichtet, empfiehlt sich:

  • eine ausführliche Darstellung der bisherigen und
  • insbesondere künftigen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Ertragsvorschauen bzw. Rentabilitätsrechnungen, die aus unkommentierten und damit nicht nachvollziehbaren Zahlenangaben bestehen, reichen nicht aus. Es muss erkennbar sein, aufgrund welcher Feststellungen bzw. Annahmen die Solldaten ermittelt wurden. Als Ergebnis sollte im Beratungsbericht immer festgehalten werden, ob, in welchem Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederhergestellt werden kann.

Ist die Turn Around Beratung beispielsweise auf die Erarbeitung von detaillierten Planungsrechnungen mit anschließender Begleitung bei Soll / Ist-Vergleichen ausgerichtet, empfehlen sich neben der detaillierten Herleitung der Planungsrechnungen konkrete Handlungsempfehlungen bei der Durchführung von Soll / Ist-Vergleichen in Ihrem Unternehmen. Als Ergebnis sollte auch hier wieder im Beratungsbericht festgehalten werden, ob die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens bereits wiederhergestellt werden konnte bzw. ob, wann und unter welchen Voraussetzungen diese wiederhergestellt sein wird.

In der Regel werden im Rahmen der Turn Around Beratungen auch Fragen einer erforderlichen Finanzierung / Umfinanzierung behandelt. Neben der Erstellung eines schlüssigen Finanzierungs- und ggf. Investitionsplanes ist es erforderlich, dass Ihr Berater Ihnen auch eine Prognose abgibt, ob und wie der erforderliche Kapitaldienst erbracht werden kann, auch unter dem Hinweis erkennbarer objektiver Risiken daraus.

Es ist nach Vorgaben der KFW erforderlich, eine Kurzdarstellung der rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens vorzunehmen:

  • Gründungsdatum
  • gewählte Rechtsform
  • ggf. Gesellschafterverhältnisse
  • Geschäftsführung
  • Ggf. auch verbundene Unternehmen

Es ist nach Vorgaben der KFW erforderlich, eine Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens vorzunehmen:

  • Gegenstand des Unternehmens
  • Mitarbeiter
  • Geschäftsführung und Management (auch Eignung des Inhabers)
  • Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Hauptursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten