Winkler - Partner Consult Unternehmensberater

Befinden Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation ?

Benötigen Sie eine kompetente Beratung zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wett-bewerbsfähigkeit ?

Wo sind häufig Gegenmaßnahmen zur Abwendung einer Unternehmenskrise angezeigt, wo beraten wir?

Der Staat will, dass Ihr Unternehmen überlebt:

In Schwierigkeiten geratene KMU können Zuschüsse für die eine Turn Around Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder- herzustellen, wenn  sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet, aber eine positive Fortführungsprognose hat.

Eine Schwachstellenanalyse kann über Mittel des BAFA gefördert werden, Die Schwachstellenanalyse beinhaltet bereits konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens und stellt eine  Fortführungsprognose.

Qualifizierte Berater stehen Ihrem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Der Staat will, dass Ihr Unternehmen überlebt und bezuschusst Beratungsleistungen.

Wie hoch ist der Zuschuss? Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen in den neuen Bundesländern einen Zuschuss von 75%:

Sollten Sie an einer derartigen Beratung in einer wirtschaftlichen Krisensituation interessiert sein, nehmen Sie bitte einen für Sie kostenfreien Kontakt mit uns auf.

Bei Umstrukturierungsbeihilfen ist die Vorlage eines Umstrukturierungskonzeptes notwendig. Es müssen ein Maßnahmenplan zur Wiedererreichung der langfristigen Rentabilität und Ausgleichsmaßnahmen zur Reduzierung der Kapazitäten enthalten sein.

Umstrukturierungsbeihilfen (Antrag):

Sächsisches Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)

Was wird gefördert?

Die vorübergehende Stützung der Liquidität bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes oder die Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


Ziel ist die Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU ) zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen in Sachsen.

Es können folgende Vorhaben gefördert werden:

  1. vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
  2. Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)

Folgende Kosten sind förderfähig:

zu 1. Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes zum Beispiel.:

  • für Wareneinkauf
  • für Personal

zu 2.: zusätzlich zu 1. Umstrukturierungskosten zum Beispiel.:

  • Vergleiche mit Lieferanten
  • Kosten der Schließung von Teilbereichen
  • Umstellung von Betriebsabläufen

Folgende Kosten sind nicht förderfähig:

  • Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
  • Steuern und öffentliche Abgaben
  • Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
  • Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).

KonditionenDetails
Darlehenshöhezu 1. und 2.: in der Regel mindestens EUR 20.000 bis maximal EUR 500.000
Laufzeiten, Zinssatzzu. 1.: maximal sechs Monate dann in der Regel endfällig und marktüblicher Festzins für die gesamte Laufzeit

zu 2.: maximal 60 Monate mit monatlicher Tilgung und marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
Sicherheitenzu 1. und 2.: persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter obligatorisch; weiterhin freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
Auszahlung100%
Rechtsanspruchnein

Probleme:

  • Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen.

Merkblatt - Unternehmen in Schwierigkeiten

Erläuterungen zur Identifizierung von "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU C 244/2 vom 01.10. 2004) beziehungsweise der Verordnung Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, Amtsblatt der EU L 214/3 vom 09.08.2008)

Definition Unternehmen in Schwierigkeiten

Ein Unternehmen befindet sich im Sinne der Leitlinien dann in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist,

  • mit eigenen finanziellen Mitteln
  • oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden,
  • Verluste einzudämmen,
  • die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift.

Das Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten kann anhand der folgenden Kriterien geprüft werden:

1. Formale Definition

Gemäß dem Wortlaut der Leitlinien befindet sich ein Unternehmen unabhängig von der Größe insbesondere in folgenden Fällen in Schwierigkeiten, wenn

a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

  • mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und
  • mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist

oder

b) bei Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften,

  • mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und
  • mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist

oder

c) unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen

  • Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Zur Beurteilung des Vorliegens der oben genannten Kriterien dürften in der Regel die letzten 2 Jahresabschlüsse des Unternehmens ausreichend sein.

Im Rahmen einer Förderung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung liegt nur dann ein Unternehmen in Schwierigkeiten vor, wenn die oben genannte formale Definition erfüllt ist.

Die materielle Definition nach 2. findet hier keine Anwendung.

2. Materielle Definition

Im Sinne der Leitlinien für Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten kann es sich auch dann, wenn das Unternehmen nicht die formale Definition unter 1. erfüllt, um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln, wenn die folgenden Symptome vorliegen:

  • Steigende Verluste
  • Sinkende Umsätze
  • Wachsende Lagerbestände
  • Überkapazitäten
  • verminderter Cash-flow
  • zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung
  • Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes.

Die Beurteilung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist

  • im Rahmen einer Gesamtabwägung
  • aller Umstände des Einzelfalls
  • unter Berücksichtigung der letzten Jahresabschlüsse
  • und anderer aussagefähiger Unternehmensdaten

vorzunehmen.

Neue Unternehmen

Neue Unternehmen mit einem Unternehmensalter bis zu 3 Jahren sind grundsätzlich nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten zu qualifizieren. Dies gilt auch dann, wenn ihre anfängliche Finanzsituation angespannt ist, da es sich um typische Startschwierigkeiten handelt.

Ausnahmsweise ist ein neues Unternehmen dann als Unternehmen in Schwierigkeiten einzustufen, wenn bei diesem bereits

  • die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz heraus

Ein Unternehmen, das von einem Investor aus der Insolvenz heraus erworben wird, ist grundsätzlich kein Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Betriebsstätte oder Teile hiervon werden zum Marktpreis erworben. Der Kauf zum Marktpreis soll sicherstellen, dass keine Beihilfen vom alten auf das neue Unternehmen übertragen werden und der neue Investor somit eine marktmäßige Kaufentscheidung trifft.
  • Der Investor muss einen angemessenen Eigenbeitrag erbringen, der dokumentiert, dass er von den Zukunftssaussichten des übernommenen Unternehmens überzeugt ist.
  • Eine Kofinanzierung der Übernahme des Unternehmens durch eine private Bank zu Marktkonditionen dokumentiert ebenfalls, dass der Erwerbsvorgang zu Marktkonditionen erfolgt.